Neue wegweisende Ansätze zur Förderung seniorengerechten Wohnraums
„Altersgerechte Wohnungen entlasten unsere Sozialsysteme!“- zu diesem Thema wurde von der ICG ein Leitfaden Social Impact Investing – Senior Living 2030 veröffentlicht. Erfahren Sie hier mehr!
Berlin, 21. November 2024 – Das Institut präsentiert in seinem Leitfaden konkrete Handlungsempfehlungen, wie deutlich mehr bezahlbarer Wohnraum für die stark wachsende Zahl älterer Menschen geschaffen werden kann. Die Empfehlungen richten sich insbesondere an Wohnungswirtschaft und Politik.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Leitfadens sind innovative Finanzierungsmodelle, die eine langfristige Bereitstellung altersgerechter Wohnungen ermöglichen. Zu den vorgestellten Optionen zählen Social Bonds, Public-Private-Partnerships sowie scoringbasierte Finanzierungsansätze. Diese Ansätze bieten attraktive Möglichkeiten, Projekte mit sozialem Mehrwert gezielt zu fördern und Investitionen effizient zu lenken. „Besonders wichtig ist dabei eine klare Taxonomie, die solche Vorhaben transparent erfasst und deren Wirkung messbar macht“, betont Susanne Eickermann-Riepe FRICS, Vorstandsvorsitzende des ICG. „Diese Transparenz ermöglicht es, Projekte nach ihrem tatsächlichen Nutzen zu bewerten und gezielt zu steuern.“
Politische Maßnahmen als Hebel
Der Leitfaden hebt zudem hervor, wie durch gezielte politische Maßnahmen der Ausbau von seniorengerechtem Wohnraum unterstützt werden kann. So könnten zinsgünstige Darlehen oder Steuererleichterungen Investitionen in diesen Bereich deutlich attraktiver machen. Auch die Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), etwa durch die Einführung spezieller Sondergebiete für Senior-Living-Projekte, in Verbindung mit beschleunigten Genehmigungsverfahren, würde wichtige Anreize für private und institutionelle Investoren schaffen.
Steigende Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum
Der Bedarf an barrierearmen Wohnungen in Deutschland ist enorm. Laut einer Erhebung der Kreditanstalt für Wiederaufbau stehen derzeit nur etwa 560.000 solcher Wohnungen zur Verfügung. Dem gegenüber stehen rund 18 Millionen Menschen über 65 Jahre – bis 2050 wird diese Zahl auf etwa 27 Millionen steigen. Besonders problematisch: Ein Drittel dieser Bevölkerungsgruppe lebt aktuell in Ein-Personen-Haushalten. „Angesichts steigender Mieten und Lebenshaltungskosten wird ein wachsender Teil dieser Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen sein“, erklärt Brinkmann. „Dieser Zustand ist weder für die Betroffenen noch für die Gesellschaft tragbar. Der Ausbau von altersgerechtem Wohnraum ist eine dringende gesellschaftspolitische Aufgabe. Jetzt müssen wir die Grundlagen schaffen, um bezahlbare, sichere und lebenswerte Wohnmöglichkeiten für ältere Menschen zu gewährleisten.“
Leitfaden jetzt verfügbar
Der Leitfaden kann über die Website des ICG heruntergeladen werden: https://icg-institut.de/de/social-impact-investing/senior-living/.
Über das ICG
Das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) setzt sich seit 2002 für die Professionalisierung der Immobilienbranche ein. Als Think-and-Do-Tank stehen Werte, Standards und Nachhaltigkeit im Fokus der Arbeit. Das ICG entwickelt und etabliert Standards für eine nachhaltige, werteorientierte Unternehmensführung. Zu den Aktivitäten zählen Events, Workshops, Publikationen und Trainings für Entscheidungsträger/-innen sowie die Förderung von Diversität in Führungsgremien. Weitere Informationen: www.icg-institut.de.
Fakten aus dem Leitfaden:
- „2040 werden in Deutschland voraussichtlich 24 Mio. Einwohner
im Alter von 65+ leben. „ - „Nach einer Erhebung der Kreditanstalt1 für Wiederaufbau
existieren in Deutschland nur 560.000 barrierearme
Wohnungen, was nicht der DIN-Norm 18040-2 entspricht.
Dem steht die enorme Zahl von derzeit 18 Mio. Menschen
über 65 Jahre gegenüber.“
Senior Living ist nicht gleich Senior Care (vollstationäre Pflege):
Senior Living ist:
- Betreutes Wohnen» sowie «Wohnstifte/Residenzen/Betreutes Wohnen plus»
- Vermeidung von physischen (baulichen) Barrieren (barrierefrei/behindertengerecht).
- «Service Wohnen»: Hauswirtschaftliche oder ambulante Pflegedienstleistungen.
- «Betreutes Wohnen»: Service-Angebot mit Wahlmöglichkeiten
(bis hin zu ambulanten Pflegeleistungen). - «Wohnstifte/Residenzen»: großzügige Gemeinschaftsflächen (mit Restaurants etc.) mit verpflichtenden
Serviceangeboten und optionaler ambulanter Pflegeleistung.
Soziale Kriterien:
- Barrierefreiheit
- Zugang zu Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Soziale Integration
- Sicherheit und Wohlbefinden der Mieter/-innen
Wir empfehlen sehr diesen wirklich interessanten Leitfaden herunterzuladen!
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