Rentenpunkte für die Pflege: Was sind sie überhaupt wert?

Das Thema Rentenpunkte (offiziell Entgeltpunkte) bei der Pflege von Angehörigen wirkt auf den ersten Blick oft kompliziert, lässt sich aber nach einem einfachen Grundprinzip erklären: Die Pflegekasse zahlt für Sie Rentenbeiträge, als ob Sie ein Gehalt bekommen würden.

Hier ist eine einfache, übersichtliche Aufschlüsselung, wie das System funktioniert und wie viel die Punkte tatsächlich wert sind:

1. Die Währung: Was ist ein Rentenpunkt wert?

  • Der Wert eines Rentenpunkts: Ein voller Rentenpunkt (1,0 EP) entspricht aktuell 42,52 Euro monatlicher Rente (Stand 2026).
  • Das Grundprinzip: Wer ein Jahr lang exakt das deutsche Durchschnittsgehalt verdient, bekommt genau 1,0 Rentenpunkt gutgeschrieben.
  • Wer weniger verdient – oder Angehörige pflegt –, bekommt Teile eines Rentenpunkts (z. B. 0,39 Punkte) gutgeschrieben.

2. Wie viel ist die Pflege konkret wert? (Wert-Übersicht)

Wie viele Rentenpunkte Sie für die Pflege pro Jahr gutgeschrieben bekommen, hängt ab von:
  1. Dem Pflegegrad des Angehörigen (ab Pflegegrad 2).
  2. Der Leistungsart: Wenn die Pflege allein durch Angehörige (über Pflegegeld) erfolgt, gibt es am meisten Punkte. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst (Pflegesachleistung/Kombileistung), sinkt der Punkteanteil entsprechend.

Der Wert pro Pflegejahr im Überblick:

Pflegegrad Leistungsart Rentenpunkte pro Jahr Erhöhung Ihrer Monatsrente (pro Pflegejahr)*
Pflegegrad 2
Nur Pflegegeld

 

Pflegedienst (Kombi/Sach)
ca. 0,25 EP

 

0,17 – 0,21 EP
+ 10,49 € / Monat

 

+ 7,34 € bis 8,92 € / Monat
Pflegegrad 3
Nur Pflegegeld

 

Pflegedienst (Kombi/Sach)
ca. 0,39 EP

 

0,28 – 0,33 EP
+ 16,71 € / Monat

 

+ 11,69 € bis 14,20 € / Monat
Pflegegrad 4
Nur Pflegegeld

 

Pflegedienst (Kombi/Sach)
ca. 0,64 EP

 

0,45 – 0,54 EP
+ 27,20 € / Monat

 

+ 19,04 € bis 23,11 € / Monat
Pflegegrad 5
Nur Pflegegeld

 

Pflegedienst (Kombi/Sach)
ca. 0,91 EP

 

0,64 – 0,78 EP
+ 38,85 € / Monat

 

+ 27,20 € bis 33,02 € / Monat
*Hinweis: Dieser Betrag wird Ihnen ab dem Eintritt in die Rente jeden Monat lebenslang zusätzlich ausgezahlt. Da die Rentenwerte in Deutschland regelmäßig angepasst werden, steigen diese Beträge über die Jahre in der Regel noch weiter an.

3. Rechenbeispiele aus der Praxis

  • Beispiel A: Sie pflegen Ihre Mutter 3 Jahre lang bei Pflegegrad 3 (ohne Pflegedienst, nur Pflegegeld).
    • pro Jahr: ~0,39 Punkte = +16,71 € Monatsrente
    • nach 3 Jahren: ~1,18 Punkte = +50,13 € mehr Rente jeden Monat.
  • Beispiel B: Sie pflegen Ihren Vater 5 Jahre lang bei Pflegegrad 4 (nur Pflegegeld).
    • pro Jahr: ~0,64 Punkte = +27,20 € Monatsrente
    • nach 5 Jahren: ~3,20 Punkte = +136,00 € mehr Rente jeden Monat.

Rentenpunkte für die Pflege: Was sind sie überhaupt wert?

4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Pflegekasse die Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
  1. Pflegegrad: Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2.
  2. Mindestaufwand: Sie pflegen die Person mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.
  3. Häusliche Umgebung: Die Pflege findet zu Hause statt (nicht im Heim).
  4. Maximal 30 Stunden Erwerbsarbeit: Sie dürfen neben der Pflege höchstens 30 Stunden pro Woche beruflich arbeiten. (Wer Teilzeit arbeitet und pflegt, bekommt sowohl Rentenpunkte aus dem Job als auch die Punkte aus der Pflege gutgeschrieben!)

5. Was muss man tun, um die Punkte zu bekommen?

Die Rentenpunkte gibt es nicht automatisch, aber der Weg dahin ist unkompliziert:
  • Bei der Pflegekasse der gepflegten Person muss der „Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson“ eingereicht werden.
  • Den Fragebogen erhalten Sie direkt bei der Pflegekasse. Nach der Erfassung überweist die Pflegekasse die Beiträge monatlich direkt an die Deutsche Rentenversicherung – für Sie entstehen dabei keinerlei eigene Kosten.

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