Erben und Vererben in Deutschland: Was Familien 2025 wissen sollten

Viele Menschen schieben das Thema Erbschaft vor sich her – aus Unsicherheit, aus Angst, vielleicht auch, weil es unbequem ist. Doch wer frühzeitig klare Entscheidungen trifft, erspart seinen Angehörigen später viel Stress, Missverständnisse und Ungerechtigkeiten.

In Deutschland ist das Erbrecht genau geregelt: Es steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 1922–2385, und im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Diese Gesetze bilden das Fundament, wenn es darum geht, Vermögen, Immobilien oder Erinnerungsstücke an die nächste Generation weiterzugeben.

Neben offiziellen Regierungsquellen – wie etwa dem Bundesministerium der Justiz – bieten auch internationale Kanzleien, die sich auf Nachfolge- und Erbschaftsrecht spezialisiert haben, wertvolle Orientierung. So weist etwa die Website der Deutsch-Griechische Anwaltskanzlei Leptokaridou mit Sitz in Berlin darauf hin, dass gerade Erbfälle besondere Anforderungen mit sich bringen.

Wer in Berlin oder anderswo in Deutschland lebt, sollte die wichtigsten Regeln kennen – nicht nur, wenn ein Testament schon besteht, sondern auch, um es richtig zu gestalten. Denn jede Familie, jede Lebenssituation ist anders.

Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Stirbt jemand ohne Testament, gilt automatisch die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Die nächsten Angehörigen erben nach dem Prinzip „jung vor alt“ – also zuerst Kinder und Enkel, dann Eltern oder Großeltern. Gibt es keine direkten Nachkommen, rücken entferntere Verwandte nach.

Ein Beispiel: Eine alleinstehende Frau ohne Kinder verstirbt. Ihre Eltern leben nicht mehr, aber sie hat zwei Geschwister. In diesem Fall teilen sich die Geschwister das Erbe zu gleichen Teilen.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Testament vorhanden ist. Dann spricht man von der gewillkürten Erbfolge. Ein handschriftliches, datiertes und unterschriebenes Testament (§ 2247 BGB) genügt, um den eigenen Willen festzuhalten. Wer mehr Sicherheit möchte – etwa bei größeren Vermögen oder gemeinsamen Regelungen mit dem Ehepartner – kann einen notariellen Erbvertrag (§ 2274 BGB) abschließen. Dieser ist verbindlich und schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Die Rolle des Ehepartners und die Pflichtteilsrechte

In den meisten Ehen gilt in Deutschland der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, zählt zur Vermögensgemeinschaft. Stirbt ein Partner, steht dem überlebenden Ehegatten in der Regel die Hälfte des Nachlasses zu, die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt.

Doch selbst wenn ein Ehepartner oder ein Kind im Testament nicht berücksichtigt wird, schützt das Gesetz vor völliger Enterbung. Der sogenannte Pflichtteil garantiert engen Angehörigen – also Ehegatten, Kindern und in manchen Fällen auch Eltern – einen Mindestanteil am Erbe. Dieser beträgt die Hälfte dessen, was ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte. Ein klarer Mechanismus, der Fairness sichert und familiäre Konflikte abmildert.

Wie die Erbschaftsteuer funktioniert

Neben der emotionalen Seite bringt eine Erbschaft fast immer auch steuerliche Fragen mit sich. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) legt fest, wie hoch die Steuer ist und welche Freibeträge gelten.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad: Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner: bis zu 500.000 € steuerfrei • Kinder oder Adoptivkinder: bis zu 400.000 € • Enkelkinder: bis zu 200.000 € • Geschwister und entferntere Verwandte: 20.000 €
  • Steuerklassen und Prozentsätze: Klasse I (Ehepartner, Kinder): 7–30 % • Klasse II (Eltern, Geschwister): 15–43 % • Klasse III (Fremde): 30–50 %
  • Pflicht zur Meldung: Eine Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG).

Im Jahr 2025 könnten Änderungen hinzukommen, die große Vermögen stärker belasten und Freibeträge für Familien anpassen. Gerade für Haus- oder Immobilienbesitzer lohnt sich rechtzeitige Beratung – die steuerliche Planung kann entscheidend sein.

Wenn die Familie über Grenzen hinweg lebt

In Zeiten von Mobilität und EU-Freizügigkeit ist es ganz normal, dass Familien über Ländergrenzen verteilt sind. Eine Tochter lebt vielleicht in Italien, der Sohn arbeitet in der Schweiz, während die Eltern in Berlin wohnen. In solchen Fällen gilt das EU-Erbrecht (Verordnung Nr. 650/2012).

Dieses sieht vor, dass das Erbrecht des Landes angewendet wird, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer also dauerhaft in Deutschland lebte, fällt automatisch unter das deutsche Erbrecht – selbst wenn er die italienische Staatsangehörigkeit besaß.

Allerdings unterliegt jeder Vermögenswert in Deutschland dennoch der deutschen Erbschaftsteuer. Wer also Immobilien in zwei Ländern besitzt, muss mit zwei unterschiedlichen Steuerbehörden rechnen. Ein Beispiel: Eine Berliner Rentnerin hinterlässt ihrer Tochter eine Wohnung in Prenzlauer Berg und ein Ferienhaus in Südtirol. Beide Länder erheben Erbschaftsteuer, jedoch nach unterschiedlichen Regeln. Hier hilft oft nur ein Anwalt mit internationaler Erfahrung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Erbe annehmen oder ausschlagen

Nicht jede Erbschaft ist ein Glücksfall. Wer ein Erbe antritt, übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern auch eventuelle Schulden (§ 1922 BGB). Gerade bei alten Immobilien oder unbekannten Verbindlichkeiten kann das riskant sein.

Deshalb räumt das Gesetz das Recht ein, eine Erbschaft auszuschlagen (§ 1942 BGB). Dafür gilt eine knappe Frist: sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls, bei Auslandsfällen sechs Monate. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht oder einem Notar erklärt werden.

Was Sie vor einer Entscheidung prüfen sollten:

  • Gibt es Schulden, Kredite oder Bürgschaften des Verstorbenen?
  • Gibt es Immobilien mit Sanierungsrückständen oder laufenden Hypotheken?
  • Sind alle Konten, Versicherungen und Unterlagen vollständig bekannt?

Eine ruhige Analyse und rechtliche Beratung helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.

Praktische Schritte für eine geordnete Nachlassplanung

Ein Testament ist kein Dokument für „später“, sondern eine Art Wegweiser für die Familie. Schon kleine Gesten können im Ernstfall großen Unterschied machen.

  • Testament klar formulieren: Handschriftlich, datiert und unterschrieben aufbewahren oder beim Nachlassgericht hinterlegen.
  • Erbvertrag nutzen: Bei komplexen Vermögen oder Unternehmen ist ein notarieller Erbvertrag oft die beste Lösung.
  • Regelmäßig aktualisieren: Jede Veränderung – Heirat, Umzug, Scheidung – kann den Nachlass beeinflussen.
  • Steuerlich vorsorgen: Frühzeitige Schenkungen oder Vermögensübertragungen helfen, Freibeträge besser zu nutzen.
  • Vollmachten und Verfügungen vorbereiten: Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügungschützt im Krankheitsfall vor unnötigen Gerichtsentscheidungen.

Warum gute Planung ein Geschenk ist

Ein Testament zu schreiben, bedeutet nicht, sich mit dem Tod zu beschäftigen, sondern Verantwortung zu übernehmen. Es geht darum, Frieden zu stiften – und dafür zu sorgen, dass der eigene Wille respektiert wird.

Ein gut durchdachtes Erbe ist ein Akt der Fürsorge. Es bewahrt die Familie vor Konflikten, spart Kosten und schafft Sicherheit in einer ohnehin schwierigen Zeit.

Wer in Berlin lebt und seine Nachlassplanung beginnen möchte, kann sich an einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht wenden. Ein Fachanwalt kennt nicht nur die Paragraphen des BGB und des ErbStG, sondern auch die menschliche Seite dieser Entscheidungen – und erklärt komplizierte Sachverhalte verständlich, Schritt für Schritt.

Gerade wenn es um Häuser, Auslandserbschaften oder Streit zwischen Erben geht, kann eine rechtzeitige Beratung helfen, Klarheit zu schaffen, bevor Probleme entstehen.

Denn am Ende ist ein geordnetes Erbe mehr als ein juristischer Vorgang: Es ist ein stilles Versprechen an die Familie, dass alles geregelt ist – fair, durchdacht und im Einklang mit dem eigenen Leben.

(Quellen: §§ 1922–2385 BGB; Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz; Verordnung (EU) Nr. 650/2012; Bundesministerium der Justiz; Leptokaridou.com/de/ Sparkasse.de; Pflege.de; RHSM.de)

 

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