Rentenpunkte für die Pflege: Was sind sie überhaupt wert?
1. Die Währung: Was ist ein Rentenpunkt wert?
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Der Wert eines Rentenpunkts: Ein voller Rentenpunkt (1,0 EP) entspricht aktuell 42,52 Euro monatlicher Rente (Stand 2026).
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Das Grundprinzip: Wer ein Jahr lang exakt das deutsche Durchschnittsgehalt verdient, bekommt genau 1,0 Rentenpunkt gutgeschrieben.
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Wer weniger verdient – oder Angehörige pflegt –, bekommt Teile eines Rentenpunkts (z. B. 0,39 Punkte) gutgeschrieben.
2. Wie viel ist die Pflege konkret wert? (Wert-Übersicht)
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Dem Pflegegrad des Angehörigen (ab Pflegegrad 2).
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Der Leistungsart: Wenn die Pflege allein durch Angehörige (über Pflegegeld) erfolgt, gibt es am meisten Punkte. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst (Pflegesachleistung/Kombileistung), sinkt der Punkteanteil entsprechend.
Der Wert pro Pflegejahr im Überblick:
| Pflegegrad | Leistungsart | Rentenpunkte pro Jahr | Erhöhung Ihrer Monatsrente (pro Pflegejahr)* |
| Pflegegrad 2 |
Nur Pflegegeld
Pflegedienst (Kombi/Sach)
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ca. 0,25 EP
0,17 – 0,21 EP
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+ 10,49 € / Monat
+ 7,34 € bis 8,92 € / Monat
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| Pflegegrad 3 |
Nur Pflegegeld
Pflegedienst (Kombi/Sach)
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ca. 0,39 EP
0,28 – 0,33 EP
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+ 16,71 € / Monat
+ 11,69 € bis 14,20 € / Monat
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| Pflegegrad 4 |
Nur Pflegegeld
Pflegedienst (Kombi/Sach)
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ca. 0,64 EP
0,45 – 0,54 EP
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+ 27,20 € / Monat
+ 19,04 € bis 23,11 € / Monat
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| Pflegegrad 5 |
Nur Pflegegeld
Pflegedienst (Kombi/Sach)
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ca. 0,91 EP
0,64 – 0,78 EP
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+ 38,85 € / Monat
+ 27,20 € bis 33,02 € / Monat
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3. Rechenbeispiele aus der Praxis
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Beispiel A: Sie pflegen Ihre Mutter 3 Jahre lang bei Pflegegrad 3 (ohne Pflegedienst, nur Pflegegeld).
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pro Jahr: ~0,39 Punkte = +16,71 € Monatsrente
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nach 3 Jahren: ~1,18 Punkte = +50,13 € mehr Rente jeden Monat.
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Beispiel B: Sie pflegen Ihren Vater 5 Jahre lang bei Pflegegrad 4 (nur Pflegegeld).
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pro Jahr: ~0,64 Punkte = +27,20 € Monatsrente
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nach 5 Jahren: ~3,20 Punkte = +136,00 € mehr Rente jeden Monat.
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4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Pflegegrad: Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2.
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Mindestaufwand: Sie pflegen die Person mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.
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Häusliche Umgebung: Die Pflege findet zu Hause statt (nicht im Heim).
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Maximal 30 Stunden Erwerbsarbeit: Sie dürfen neben der Pflege höchstens 30 Stunden pro Woche beruflich arbeiten. (Wer Teilzeit arbeitet und pflegt, bekommt sowohl Rentenpunkte aus dem Job als auch die Punkte aus der Pflege gutgeschrieben!)
5. Was muss man tun, um die Punkte zu bekommen?
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Bei der Pflegekasse der gepflegten Person muss der „Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson“ eingereicht werden.
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Den Fragebogen erhalten Sie direkt bei der Pflegekasse. Nach der Erfassung überweist die Pflegekasse die Beiträge monatlich direkt an die Deutsche Rentenversicherung – für Sie entstehen dabei keinerlei eigene Kosten.



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