Riester-Rente und Pflege: So sichern sich Pflegende die staatliche Förderung
Warum ist die Altersvorsorge gerade für pflegende Angehörige wichtig?
Wer hat Anspruch auf die Riester-Förderung?
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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Kindererziehende (in den ersten drei Lebensjahren des Kindes)
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Pflegende Angehörige: Wenn Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für wenigstens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) pflegen und die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie zahlt, gelten Sie in der Regel als pflichtversichert und sind damit unmittelbar riester-berechtigt.
Die Vorteile der Riester-Rente auf einen Blick
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Grundzulage: Der Staat unterstützt jeden Förderberechtigten mit einer jährlichen Grundzulage (aktuell bis zu 175 Euro pro Jahr).
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Kinderzulage: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es eine zusätzliche Zulage (bis zu 300 Euro pro Jahr für ab 2008 geborene Kinder).
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Geringer Eigenbeitrag für Geringverdiener / Pflegende: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4 % des vorjährigen bruttoeinkommenspflichtigen Einkommens (abzüglich der Zulagen) eingezahlt werden. Wer kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat, zahlt oft nur den Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag) von 60 Euro im Jahr.
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Pfändungsschutz & Bürgergeld-Schutz: Das in einem Riester-Vertrag angesparte Kapital ist in der Ansparphase vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt, was im Falle von Bedürftigkeit zusätzliche Sicherheit gibt.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl eines Tarifs achten?
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Flexibilität: Der Beitrag sollte sich unkompliziert an veränderte Lebenslagen (z. B. Wiederaufnahme einer Vollzeitbeschäftigung oder Beendigung der Pflege) anpassen lassen.
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Kostenstruktur: Achten Sie auf die Abschluss- und Verwaltungskosten der Anbieter, da diese die Gesamtrendite beeinflussen.
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Garantie: Bei zertifizierten Riester-Verträgen garantiert der Anbieter, dass zu Beginn der Rente mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen.
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