Bundestag beschließt mehr Befugnisse für Pflegekräfte und weniger Bürokratie
Am 6. November 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet. Ziel ist es, Pflegekräfte zu entlasten, ihre Kompetenzen zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen. Damit reagiert die Politik auf langjährige Forderungen aus der Pflegepraxis.
Mehr Eigenverantwortung für Pflegefachkräfte
Pflegefachpersonen sollen künftig mehr Handlungsspielräume erhalten. Sie dürfen bestimmte medizinische Leistungen eigenständig übernehmen – in einigen Fällen auch ohne ärztliche Diagnose, sofern sie den pflegerischen Bedarf selbst feststellen können.
Die genauen Aufgabenfelder werden von der Selbstverwaltung gemeinsam mit den Pflegeberufsverbänden festgelegt. Parallel entsteht ein wissenschaftlich fundiertes Konzept, das die beruflichen Zuständigkeiten („Scope of Practice“) klar beschreibt.
Entlastung durch weniger Bürokratie
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Reduzierung der Dokumentationspflichten. Pflegende sollen nur noch das festhalten, was wirklich notwendig ist. Auch Qualitätsprüfungen werden vereinfacht: Einrichtungen mit sehr guten Ergebnissen müssen künftig nur noch alle zwei Jahre geprüft werden.
Formulare und Anträge für Pflegeleistungen werden überarbeitet, und Beratungsbesuche in der häuslichen Pflege können flexibler gestaltet werden – angepasst an den tatsächlichen Bedarf.
Verbesserungen in der Versorgung und Planung
Das neue Gesetz stärkt zudem die kommunale Pflegeplanung. Kommunen erhalten besseren Zugang zu Daten und können stärker mitreden, wenn es um regionale Versorgungsstrukturen geht.
Auch innovative Wohnformen sollen profitieren: Neue rechtliche Regelungen eröffnen mehr Möglichkeiten für gemeinschaftliches Wohnen und flexible Pflegeangebote zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
Förderung der digitalen Pflege
Um digitale Pflegeanwendungen (DiPA) schneller einzusetzen, werden Antrags- und Prüfverfahren vereinfacht. Zudem sollen Vertrags- und Vergütungsverhandlungen effizienter gestaltet werden – etwa durch digitale oder automatisierte Prozesse.
Weitere Änderungen im Überblick
- Kinderkrankentage bleiben auch 2026 auf 15 Tage pro Elternteil (30 für Alleinerziehende) festgelegt.
- Verhinderungspflege: Ersatzpflegekosten müssen künftig bis Ende des Folgejahres beantragt werden.
- Krankenhausfinanzierung: Vergütungssteigerungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung begrenzt, um Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu vermeiden.
- Krankenkassenverwaltung: Der Anstieg der Verwaltungskosten wird 2026 auf acht Prozent begrenzt.
- Innovationsfonds: Die Fördersumme wird 2026 einmalig halbiert und teilweise aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.
- Weitere Regelungen betreffen den vertragsärztlichen Notdienst und die digitale Weiterentwicklung im Gesundheitswesen.
Fazit
Mit dem neuen Gesetz werden Pflegefachkräfte gestärkt und von bürokratischem Ballast befreit. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte, dass jede Minute, die nicht in Papierarbeit fließt, eine Minute mehr für die Versorgung am Menschen bedeutet.
Der nächste Schritt: Die praktische Umsetzung und die genaue Festlegung, welche Tätigkeiten künftig wirklich in die Verantwortung der Pflege übergehen.


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